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Gebäudereinigung Kubau

AdresseStöffelstr. 3
57647 Nistertal
Telefon0 26 61 - 9 16 97 91
Fax0 26 61 - 9 83 86 99
E-mailinfo@kubau-gebaeudereinigung.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Reinigungsutensilien - Gebäudereinigung Kubau bietet professionelle Reinigungsdienstleistungen im Westerwald, Koblenz, Rhein-Sieg-Kreis und Umgebung. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Gebäudereinigung, Glasreinigung, Unterhaltsreinigung, Fassadenreinigung, Bauschlussreinigung, Teppichbodenreinigung, Winterdienst und Hausmeisterdienst

Hinweisgeberschutzgesetz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Richtlinie (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Es ist Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31. Mai 2023.

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Gesetzesverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. Wichtig ist, dass aus der Meldung keine Repressalien für den Meldenden entstehen.

Sie haben hier die Möglichkeit Hinweise zu z. B. folgenden Bereichen zu geben:

  • Umweltschutz
  • Unterschlagung
  • Geldwäschegesetz
  • Interessenkonflikte
  • Manipulation von Geschäftskdokumenten/ Bilanzen
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Verstöße gegen Verhaltensgrundssätze am Arbeitsplatz
  • Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltsgesetz

Selbstverständlich gilt der Schutz des Hinweisgebers nur, sofern die Meldung nicht missbräuchlich, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch erfolgte. In derartigen Fällen bleibt es möglich, gegen die meldende Person vorzugehen. Die Meldung und die Identität des Meldenden werden vertraulich und anonym behandelt.

Ihre Hinweise können Sie an die folgend aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten geben:
hinweis@kubau-gebaeudereinigung.de

Der Ablauf bei einer Meldung:

  • 1. Eingangsbestätigung gegenüber der hinweisgebenden Person durch die interne Meldestelle innerhalb von 7 Tagen (bei einer Zustellung an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen gilt die Meldung am darauffolgenden Werktag als eingegangen)
  • 2. Prüfung ihrer Zuständigkeit, des Vorliegens der Meldevoraussetzungen sowie der Stichhaltigkeit der Meldung durch die interne Meldestelle
  • 3. Kontakthalten mit der hinweisgebenden Person durch die interne Meldestelle
  • 4. falls erforderlich: Einholung weiterer Informationen bei der hinweisgebenden Person
  • 5. falls erforderlich: Ergreifen angemessener Maßnahmen
  • 6. Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung
  • 7. Prüfung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen

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